Informationen / Vereinbarungen für das Schuljahr 2025 / 2026
1.
Schulkostenbeiträge im Schuljahr 2024/25: Indexanpassungen möglich! Je HF für ordentliche SchülerInnen: € 556.- ( 1-3 SchülerInnen / Stunde); Je HF für Erwachsene: € 1073.- ( 1-3 SchülerInnen / Stunde) Erwachsene sind SchülerInnen, die keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. (Ausgenommen: Zivil- und Präsenzdiener), geboren vor/am 9.9.2000 Kursunterricht: € 411.- (4 – 5 SchülerInnen /Stunde) / € 274.- ( ab 6 SchülerInnen / Stunde) 2. Die Leihgebühr für ein Instrument beträgt derzeit € 50.- im Jahr - Indexanpassungen für das SJ 2025/26 möglich! 3. Die Musikschule veröffentlicht Fotos, Videos und Namen der SchülerInnen von Veranstaltungen im öffentlichen Raum zum Zwecke der Berichterstattung und Schuldokumentation. 4. Jede/r Hauptfachschüler/in ist verpflichtet, ein Ergänzungsfach (Ensemble, Orchester, Chor, Musiktheorie,…) an der Musikschule zu absolvieren. Informationen darüber erhalten Sie bei den Lehrkräften, in der Direktion, sowie im Musikschulstatut (www.ms-steiermark.at). 5. Ich erkläre mich einverstanden, dass der Musikschulunterricht in begründeten Fällen bei einvernehmlicher Vereinbarung bis auf Widerruf auch an schulfreien Werktagen stattfinden darf, bzw. die Mitwirkung an Schulprojekten und schulbezogenen Veranstaltungen (Proben, Konzerte, Workshops, Ensembles, etc.) auch an schulfreien Tagen (Ferien, Sonntage, Feiertage) erfolgen kann. 6. Die personenbezogenen Daten werden nach gesetzlichen Vorgaben ausschließlich für schulische und organisatorische Zwecke verarbeitet. Diese Daten (sowie Beurteilungen von Prüfungen und Unterrichtsfächern) werden an das Land Steiermark, die Marktgemeinde Ilz, der Wohnsitzgemeinde und ggf. dem Österreichischen Blasmusikverband (zur Durchführung der Kombinationsprüfung) weitergeleitet. 7. Die Eltern-Schulkostenbeiträge decken nur etwa 20 % des Musikschulbetriebes. Einen großen Teil finanzieren die Gemeinden. Das Land Steiermark beteiligt sich in Form einer „Musikschüler:innen-Förderung“, welche unmittelbar an den Schulerhalter (Marktgemeinde Ilz) ausbezahlt wird. Damit bleibt Ihr Musikschulbeitrag so niedrig wie gewohnt. Die Förderung wird gewährt, wenn Ihr Kind nach dem 08.09.2001 geboren ist und Hauptfachunterricht (samt Ergänzungsfachunterricht) bzw. Kursfachunterricht besucht. Der/Die Schüler/Schülerin muss im Schuljahr 2025/26 nachweislich 24 Unterrichtsstunden im Hauptfach/Kursfach teilgenommen haben. Hauptfachschüler:innen müssen nachweislich 9 Unterrichtseinheiten (Elementarstufe) bzw. 18 Unterrichtseinheiten (ab der Unterstufe) im Ergänzungsfach teilgenommen haben. Werden diese Mindestanforderungen von den Schüler:innen nicht erreicht, kann es zu einer Rückforderung der Landesförderung kommen. |
|
|
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Nach erfolgreich verschickter Anmeldung setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel. 03385 7640
E-Mail direktion@musikschule-ilz.at
Genaue Informationen finden Sie hier!